Entenfedern und –daunen stammen vom toten Tier: Die Gewinnung von Daunen und Federn der Enten geschieht ausschließlich nach dem Schlachtprozess. Bei den Gänsen ist auch eine Federngewinnung vom lebenden Tier, der sogenannte „Mauserrauf“ gesetzlich erlaubt. Zur Federngewinnung von lebenden Tieren existieren eindeutig definierte Regeln, die z. B. im Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen und im Standard zur Haltung von Rupfgänsen sowie den nationalen Tierschutzgesetzen festgelegt sind. Demnach dürfen die Federn und Daunen nicht „ausgerissen“ werden, es dürfen nur die reifen, bereits vom Tierkörper abgestoßenen Federn und Daunen entfernt werden
Quelle:Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.